Der Vorstand besteht laut § 9 der Satzung des Stadtfeuerwehrverbandes zurzeit aus fünf Personen. Seine Mitglieder werden für sechs Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie besteht aus den stimmberechtigten Mitgliedern aller Ortsfeuerwehren. Die Ortsfeuerwehren erhalten auf 10 Mitglieder in Einsatz- und Jugendabteilung je eine Stimme.

Stadtwehrführer
Mario Quade

1. Stellvertretender Stadtwehrführer
Thomas Henningsen

2. Stellvertretender Stadtwehrführer
Hark Paulsen

Beisitzer:in
Zurzeit unbesetzt

Beisitzerin für Ausbildung
Svenja Mundt

Stadtjugendfeuerwehrwart
Sascha Keßler
Der Vorstand hat die folgenden Aufgaben. Hier ein Auszug aus der Satzung:
Der Vorstand
- bereitet die Sitzungen der Mitgliederversammlung und ihre Beschlüsse vor und führt diese aus,
- schlägt die Aufnahme von anerkannten Werkfeuerwehren und Feuerwehren anderer Träger der öffentlichen Verwaltung vor,
- schlägt die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft vor,
- stellt den Haushaltsplan und die Jahresrechnung auf,
- entscheidet über Widersprüche von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren gegen Ordnungsmaßnahmen, soweit dem Widerspruch noch nicht abgeholfen worden ist,
- schließt Arbeitsverträge mit hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Er trifft Personalentscheidungen eigenständig unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen und ist berechtigt, insbesondere Einstellungen und Entlassungen selbst vorzunehmen, Kündigungen auszusprechen und Aufhebungs- und Abwicklungsverträge im Namen des Verbandes zu schließen,
- bestellt die ehrenamtlichen Fachwartinnen und Fachwarte des Stadtfeuerwehrverbandes,
- teilt die Wahlergebnisse und die Bestellung der Geschäftsführung und der Fachwartinnen oder Fachwarte der Aufsichtsbehörde mit,
- schlägt die ehrenamtlichen Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter der Stadtwehrführung für die Aufgaben nach § 15 Abs. 6 Nr. 3 BrSchG vor,
- gibt sich und den von ihm gebildeten Ausschüssen eine Geschäftsordnung und
- führt Veranstaltungen durch.







