Der Verband

Mitglieder des Stadtfeuerwehrverbandes sind die freiwilligen Feuerwehren und die Pflichtfeuerwehren der Stadt Flensburg, sowie die auf ihren Antrag hin aufgenommenen, anerkannten Werkfeuerwehren und Feuerwehren anderer Träger der öffentlichen Verwaltung (Auszug aus § 3 der Satzung).

Zurzeit gibt es keine Pflichtfeuerwehren in der Stadt Flensburg.

Aufgaben

Nach seiner § 2 seiner Satzung hat der Stadtfeuerwehrverband hat die Aufgabe

  1. die Bereitschaft der Bevölkerung zu fördern, freiwillig im Feuerwehrwesen mitzuwirken,
  2. auf die Bildung von Jugend-, Kinder- und Verwaltungsabteilungen in den Feuerwehren hinzuwirken,
  3. bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung mitzuwirken,
  4. die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren zu unterstützen und zu fördern,
  5. die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in ihren wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten, insbesondere der Psychosozialen Notfallvorsorge (PSNV) zu betreuen, soweit sie mit dem Feuerwehrdienst im Zusammenhang stehen,
  6. die Kameradschaft und Tradition der freiwilligen Feuerwehren zu pflegen,
  7. über Widersprüche von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren gegen Ordnungsmaßnahmen zu entscheiden, soweit dem Widerspruch noch nicht abgeholfen worden ist,
  8. die Leitung der Berufsfeuerwehr bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

In der täglichen Arbeit wird eng mit der Berufsfeuerwehr und der Verwaltung der Stadt Flensburg zusammengearbeitet. Viele Aufgaben und Tätigkeiten übernimmt die Berufsfeuerwehr für uns. Zum Beispiel die Beschaffung und Wartung von Fahrzeugen und Gerätschaften.

Von der Berufsfeuerwehr getrennt wird eine eigene Kleiderkammer betrieben.

Außerdem bilden wir im Verband alle Feuerwehrlehrgänge bis unterhalb der Führungsebene Gruppenführung aus.