Alarm- und Ausrückeordnung

Die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Freiwilligen Feuerwehr Flensburg regelt, welche Ortsfeuerwehr zu welcher Uhrzeit zu welchem Szenario (Einsatzstichwort) durch die Leitstelle Nord alarmiert werden und ausrücken soll.

Die AAO wird von der Berufsfeuerwehr in Absprache mit der Stadtwehrführung erstellt und aktuell gehalten.

Ergibt die Abfrage eines Notrufes in der Leitstelle ein gewisses Szenario oder wird ein Szenario durch den Einsatzleiter angefordert, dann gibt der Einsatzleitrechner auf Basis der AAO einen Vorschlag aus, welche Kräfte zu alarmieren sind.

Weil Flensburg eine Berufsfeuerwehr hat, rücken wir in den allermeisten Fällen gemeinsam mit ihr aus. Die Berufsfeuerwehr hat auch immer die Einsatzleitung. Ist die Berufsfeuerwehr allerdings mit dem Löschzug bereits an einer Einsatzstelle gebunden oder kommt es zu vielen Einsätzen, wie bei Sturm oder Starkregen, dann rücken unsere Ortsfeuerwehr auch alleine aus.

Wie sieht es konkret aus?

Die AAO der Ortsfeuerwehren ist etwas kompliziert. Sie variiert je nach Uhrzeit und Ort.

Die drei Ortsfeuerwehren Klues, Engelsby und Weiche haben Gebiete, die von der Wache der Berufsfeuerwehr nicht innerhalb der Hilfsfrist zu erreichen sind. Sie werden „Weiße Flecken“ genannt. In diesen Gebieten werden die Ortsfeuerwehren auch tagsüber bei jedem Einsatz des Löschzuges mit alarmiert und sollen dort die Hilfsfrist einhalten.

Unabhängig von der AAO gibt es natürlich immer die Möglichkeit, dass der Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr eine Freiwillige Feuerwehr zur Unterstützung oder zu einer anderen Einsatzstelle alarmieren lässt.

Zeitraum

Alle Ortsfeuerwehren

Ortsfeuerwehr im „Weißen Fleck“

Wochentags, 6 – 18 Uhr

Ab FEU G oder FEU Y, TH WASSER Y, TH BAHN Y

FEU K RWM, FEU

Wochentags, 18 – 6 Uhr

Ab FEU, Innenstadt und Engelsby ab TH Y

FEU K RWM

Wochenende und Feiertage, rund um die Uhr

Ab FEU

FEU K RWM